Drei Jahre nach dem Aus des „Pri­va­cy Shield“ ist ein neues Da­ten­schutz­ab­kom­men zwi­schen der EU und den USA in Kraft ge­tre­ten. Die USA ge­währ­leis­te­ten nun durch ver­bind­li­che Ga­ran­ti­en ein an­ge­mes­se­nes Schutz­ni­veau für per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die aus der EU an Un­ter­neh­men in Ame­ri­ka über­mit­telt wer­den, teil­te die EU-Kom­mis­si­on mit. Der Neu­re­ge­lung droht je­doch die er­neu­te Prü­fung durch die Ge­rich­te.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte den “Privacy Shield“ im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden. Der “Privacy Shield“ war 2016 entstanden, nachdem schon die Vorgänger-Regelung “Safe Harbor“ vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.

Neuregelung beschränkt Zugriffsrechte des US-Geheimdienstes

Künftig dürfen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei, hieß es seitens der EU-Kommission. Außerdem soll ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes eingerichtet werden. “Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen», sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der neue Rechtsrahmen soll regelmäßig überprüft werden, so die EU-Kommission.

Schrems deutet erneute Klage an

Schrems kritisierte, dass die USA dem Wort “verhältnismäßig“ eine andere Bedeutung beimessen würden als der EuGH. Außerdem stelle die Verletzung der Privatsphäre von Nicht-US-Bürgern kein Problem für die USA dar. Auch die vorgeschriebenen Rechtsbehelfe stimmen seiner Meinung nach nicht mit EU-Recht überein.

Schrems‘ Datenschutzorganisation Noyb beklagte am Montag, dass das neue Abkommen weitgehend eine Kopie des gescheiterten “Privacy Shield“ sei. “Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Pingpong satthaben.“

Lob aus den USA, Kritik aus Deutschland

Die US-Regierung begrüßte das neue Abkommen. Die Ankündigung stelle “den Höhepunkt einer jahrelangen engen Zusammenarbeit“ zwischen den USA und der EU dar, teilte US-Präsident Joe Biden mit. “Die Entscheidung spiegelt unser gemeinsames Engagement für einen starken Datenschutz wider und wird unseren Ländern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks größere wirtschaftliche Chancen eröffnen.“

Der Präsident des Digitalbranchenverbands Bitkom, Ralf Wintergerst, lobte zwar, dass nun eine “dreijährige Hängepartie zu Ende geht.“ Unternehmen erhielten damit grundsätzlich wieder Rechtssicherheit und vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitierten davon, weil nun keine Einzelfallprüfungen mehr notwendig seien. “Sicher ist aber auch, dass die nun gefundene Neuregelung erneut von den Gerichten überprüft werden wird.“

Aus der Politik kam scharfe Kritik: “Von der Leyen ist EU-Recht endgültig egal. Sie weiß, dass das neue Abkommen vor dem EuGH scheitern wird“, kritisierte der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP). Die finanziellen Kosten müssten dann zum dritten Mal die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zahlen. Die sozialdemokratische S&D-Fraktion im Europaparlament kritisierte auf Twitter, dass mit dem Abkommen personenbezogene Daten anfällig für Massenüberwachung seien. Eine echte Reform sei das nicht.

(Quelle: Redaktion beck-aktuell, 11. Jul 2023 (dpa)).